Teilnahmebedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen
Auszahlungsvoraussetzungen für die Prämie
Pro Empfehlung erhalten Sie eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 500,- EUR (brutto), wenn
der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m/d) mehr als zwölf Wochen bei Staffnet (Staffnet Innovatives Recruiting GmbH (Staffnet) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist oder er mehr als sechs Monate in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen durch Staffnet vermittelt wurde – es zählt jeweils die Betriebszugehörigkeit,
es sich bei dem von Ihnen empfohlenen Kandidat (w/m/d) nicht um einen potenziellen studentischen Mitarbeiter handelt,
es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten handelt. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit Staffnet stehen und/oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei Staffnet beworben haben und/ oder nicht in der Datenbank von Staffnet eingetragen sind,
Sie als Mitarbeiter von Staffnet zum Auszahlungszeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit Staffnet stehen oder Sie als registrierter Bewerber bzw. in eine Festanstellung oder ein Projekt vermittelter Kandidat zum Auszahlungszeitpunkt der Prämie noch in der Datenbank von Staffnet eingetragen sind. (Als Mitarbeiter erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Sonderprämie mit Ihrem Gehalt, als registrierter Bewerber bzw. vermittelter Kandidat überweisen wir Ihnen die Prämie abzüglich pauschaler Versteuerung),
die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen Staffnet vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eines Kandidaten bekannt waren.
Sie bei Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen haben; es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars,
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können alle temporären Mitarbeiter von Staffnet sowie alle sein, die bei Staffnet entweder als registrierter oder als vermittelter Kandidat (in eine Festanstellung oder ein Projekt) in der Staffnet-Datenbank eingetragen sind. Neue, empfohlene Mitarbeiter sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit Staffnet stehen und/oder gestanden haben und auch noch nicht als Bewerber bei Staffnet registriert sind. Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen Staffnet vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bekannt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zustimmung des Empfohlenen
Sie benötigen das Einverständnis der empfohlenen Person, bevor Sie deren Daten an Staffnet weitergeben.
Ausschluss von der Empfehlungsaktion
Staffnet möchte Sie darauf hinweisen, dass die Empfehlung in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Staffnet behält sich für den Fall eines durch Sie begangenen Verstoßes das Recht vor, Sie von der Empfehlungsaktion auszuschließen und/ oder Ihnen die Prämie nicht auszuzahlen.
Unzumutbare Belästigung, d.h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mailwerbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen sowie Druckausübung
Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken
Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung
Verdeckte Freundschaftswerbung, d.h. unter anderem, wenn der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an Staffnet weitergibt und hierfür eine Prämie erhält.